Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen die Gebühren für Coaching oder Therapie in unterschiedlichem Umfang – teils sogar vollständig. Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung die Details.
Vorteile einer privaten Abrechnung
- Das Honorar für Coaching kann als Werbungskosten abgesetzt werden.
- Therapiekosten lassen sich steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
- Langwierige Gutachten zur Kostenübernahme durch die Krankenversicherung entfallen.
- Die Schweigepflicht bleibt auch gegenüber Krankenversicherung, Arbeitgebern oder Dritten gewahrt.
- Keine Speicherung von Diagnosen oder Therapieinformationen bei Krankenversicherung, was besonders für Kinder und Jugendliche vorteilhaft ist.
- Frei wählbare Therapieformen, z. B. Hypnotherapie oder systemische Aufstellungsarbeit.
Hinweis: Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht.
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne, um weitere Informationen zu erhalten!